Gemeindekennziffer: 61259

Heizkostenzuschuss 2025/2026

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 16. Oktober 2025 den Heizkostenzuschuss wieder in der Höhe von 340 Euro beschlossen. Diese Maßnahme stellt wieder eine wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte dar.


Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Servicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.

Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. 


Diese betragen:für einen Ein-Personen-Haushalte 1.661,00 Euro,
Haushaltsgemeinschaften 2.492,00 Euro,
sowie 498 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.


Wichtig: Das monatliche Einkommen wird so berechnet: Jahresnettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) ÷ 12.


Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Richtlinie:

RICHTLINIEN:


WICHTIG: Online - Anträge sind NICHT möglich!


Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir sie vorab Termine im Bürgerservice zu vereinbaren.