Förderungsrichtlinien für die Neugründung oder Betriebserweiterung in Liezen
Voraussetzungen: 
 
- Industrie- oder Gewerbebetrieb kein Handels- oder Dienstleistungsbetrieb
 - mindestens 3 neue Arbeitsplätze werden geschaffen
 - diese müssen mindestens 5 Jahre gehalten werden (Berichtspflicht)
 
Höhe:
- EURO 1.090,-- bis 50 % Beschäftigungsausmaß
 - EURO 2.180,-- ab 50 % Beschäftigungsausmaß
 
pro neu geschaffenen Arbeitsplatz
Abwicklung:
- formloses Schreiben an die Stadtgemeinde mit erforderlichen Daten oder telefonische Kontaktaufnahme
 - Förderungsbedingungen werden in einem Vertrag festgeschrieben
 - Gegenverrechnung der Förderung mit der Kommunalsteuerschuld (keine direkte Auszahlung)
 
